Echo vom Pilatus

Hergiswil am See

  

 

So sell's ab em 6. Juni 2020 mid Probe weytergah

Nachdem der Bundesrat am 16. März 2020 die ausserordentliche Lage ausgerufen hat, sind im Laufe der letzten Wochen die Massnahmen gelockert worden. So ist nun das 5-Personen-Verbot ist nun aufgehoben worden , was den Kulturpflegern und Folkloreformationen die Gelegenheit verschafft wieder ihrem geliebten Hobby zu frönen. Bezugnehmend auf das Jodellied «Kamerade» wo es heisst:…zämästah durch dick und dünn…ist dies nicht so einfach, weil der 2 Meterabstand eingehalten werden muss. S’derft schwierig wärde….probiärä chamä ja. Einisch go luege we das laift.

Nachstehend das jodlerisch - alphornig - fahnenschwingende Schutzkonzept:


Liebe Kameradinnen und Kamerade

«Freude herrscht!» - Endlich kann es wieder losgehen!
Der Bundesrat hat am 27. Mai grünes Licht für die Aufnahme der Probenarbeit ab 6. Juni gegeben. Dies aber unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes. Der EJV empfiehlt allen Klubs und den Alphorn-, Büchel und Fahnenschwingformationen, das vorliegende EJV-Musterkonzept individuell anzupassen.
Wir wünschen allen einen guten Start und freuen uns sehr, dass es im Land wieder jodelt, Alphornklänge zu hören sind und die Fahnen geschwungen werden.

EJV ZV, 27. Mai 2020

Schutzkonzept für Proben ab 6. Juni 2020
COVID-19-Verordnung 2 (818.101.24) über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Name des Vereins:      Jodlerklub «Echo vom Pilatus» Hergiswil NW
Präsident:                     Stefan Thalmann
Adresse:                        Zielmatte 16, 6362 Stansstad

Ziel der Massnahmen
Das Schutzkonzept verfolgt das Ziel, die besonders gefährdeten Personen zu schützen und die Verbreitung der COVID-19-Pandemie zu stoppen.

Verantwortlichkeit
Der Bund verlangt, dass Schutzkonzepte vorliegen müssen. Sie müssen aber weder vom Bund, noch vom Verband genehmigt sein. Die Verantwortung für die Errichtung und Einhaltung der Bundesvorgaben liegen jederzeit bei den einzelnen Vereinen.

Übertragung des Coronavirus
Die drei Hauptübertragungswege des Coronavirus (SARS-CoV-2) sind:
1. Enger Kontakt
2. Tröpfchen, und
3. Hände.

Die Grundsätze zur Prävention der Übertragung beruhen auf den genannten Hauptübertragungswegen: Die Übertragung durch engeren Kontakt sowie durch Tröpfchen kann durch mindestens 2 m Abstand oder physische Barrieren verhindert werden. Um die Übertragung über die Hände zu vermeiden, ist eine regelmässige und gründliche Handhygiene durch alle Personen sowie die Reinigung häufig berührter Oberflächen wichtig.

Grundprinzipien zur Verhütung von Übertragungen
·
Distanzhalten, Sauberkeit, Oberflächendesinfektion und Händehygiene
· Besonders gefährdete Personen schützen
·  Isolierung von Erkrankten und von Personen, die engen Kontakt zu Erkrankten hatten

Zentrale Elemente
·         Personen mit Symptomen bleiben zu Hause
·         Risikopersonen entscheiden freiwillig über die Teilnahme
·         Regelmässiges Waschen bzw. Desinfizieren der Hände
·         Immer und überall 2m Abstand halten, andernfalls technische Vorkehrungen treffen

Proben
·         Grosse Räume (Turnhalle, Saal) statt kleiner Klassenzimmer benützen;
·         Händeschütteln, Begrüssungsküsschen und Umarmungen sind zu unterlassen;
·         Beim Proben 4 m2 pro Person vorsehen (2 m nach vorne, je 1 m zur Seite),
·         Noten- und Schreibmaterial unter den Chorsängerinnen nicht auszutauschen;
·         Regelmässige Reinigung/Desinfektion von Oberflächen und Gegenständen;
·         Proberaum oft lüften oder - falls möglich - draussen proben;
·         Liste der Teilnehmenden jeder Probe führen um allfällige Ansteckungskette nachverfolgen zu
können.

Aktuelle Vorgaben des BAG und der jeweiligen Gemeinden beachten
Mai 2020, EJV